Die Bundesregierung hat im Wahlkampf einen Mindestlohn von 12,00 Euro versprochen und dieser wird auch bald kommen. Leider gibt es hierbei immer wieder das Missverständnis, dass automatisch am Tag nach der Wahl der Mindestlohn von 12,00 Euro gilt. Dies ist nicht so!
Die Mindestlohnerhöhung auf 12,00 Euro ist zum 01.10.2022 beschlossen. Bis es soweit ist wird also noch etwas Zeit vergehen und bis dahin gilt der aktuelle gesetzliche Mindestlohn von 9,82 Euro bzw. ab Juli 2022 dann 10,45 Euro.
Für die Personaldienstleistungsbranche ist der gesetzliche Mindestlohn aber eher nebensächlich da wir mit unseren Tarifverträgen seit Jahren über dem Mindestlohn liegen.
Im Gegenteil, wie Sie der anliegenden Grafik entnehmen können, ist die Zeitarbeitsbranche in den vergangenen Jahren immer dem gesetzlichen Mindestlohn voraus. Den ab Juli geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 10,45 Euro zahlen wir bereits seit 01.04.2021. Zum 01.04.2022 erhöhte sich unser tarifvertraglicher Stundenlohn in der untersten Entgeltgruppe bereits auf 10,88 Euro pro Stunde. Also auch hier übernimmt die Zeitarbeitsbranche eine Vorreiterrolle und wird nicht vom gesetzlichen Mindestlohn eingeholt.
Nun hat die Tarifkommission des iGZ und BAP gemeinsam mit den Gewerkschaften eine Tarifanpassung zum 01.10.2022 auf 12,43 Euro in der untersten Entgeltgruppe vereinbart. Zum 1. April 2023 geht es dann weiter auf 13 Euro hoch und zum 1. Januar 2024 dann sogar auf 13,50 Euro. Also wird auch in Zukunft die Zeitarbeitsbranche deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
Zudem zahlen wir in vielen Einsätzen zum tariflichen Entgelt auch noch Branchenzuschläge, wodurch sich der Stundenlohn auch schon mal auf bis 17,95 Euro im laufe des Einsatzes erhöhen kann. Natürlich sind diese Branchenzuschläge je nach gültigem Branchenzuschlagstarifvertrag im Kundenbetrieb unterschiedlich. Aber mit Fug und Recht können wir behaupten Branchenzuschläge sind die Regel und nicht die Ausnahme. Somit verdienen viele Mitarbeiter (m/w/d) bereits jetzt mehr als den zukünftigen Mindestlohn von 12,00 Euro.
Helfer (m/w/d) |
Fachhelfer (m/w/d) |
Facharbeiter (m/w/d) |
||
---|---|---|---|---|
Beginn | 0% | 10,88 € | 12,20 € | 14,08 € |
6 Wochen | 15% | 12,51 € | 14,03 € | 16,19 € |
3 Monaten | 20% | 13,06 € | 14,64 € | 16,90 € |
5 Monaten | 30% | 14,14 € | 15,86 € | 18,30 € |
7 Monaten | 45% | 15,78 € | 17,69 € | 20,42 € |
9 Monaten | 50% | 16,32 € | 18,30 € | 21,12 € |
15 Monaten | 65% | 17,95 € | 20,13 € | 23,23 € |
Beispiel Branchenzuschlagstarifvertrag Metall- und Elektroindustrie. Stand 01.04.2022
Voraussetzung ist natürlich immer das der festangestellte Kollege neben Ihnen nicht weniger verdient. In diesem Fall ist dann beim Equal Pay (Gleiches Geld für gleiche Arbeit) auch der Branchenzuschlag gedeckelt.