Die Bundesregierung hat im Wahlkampf einen Mindestlohn von 12,00 Euro versprochen und diesen dann auch umgesetzt.

Für die Personaldienstleistungsbranche ist der gesetzliche Mindestlohn aber eher nebensächlich da wir mit unseren Tarifverträgen seit Jahren über dem Mindestlohn liegen.

Im Gegenteil, wie Sie der anliegenden Grafik entnehmen können, ist die Zeitarbeitsbranche in den vergangenen Jahren immer dem gesetzlichen Mindestlohn voraus. Den aktuell geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro haben wir bereits am 01.10.2022  mit 12.43 Euro übertroffen und seit 01.04.2023 zahlen wir bereits bereits 13 Euro. Zum 01.01.2024 erhöhte sich unser tarifvertraglicher Stundenlohn in der untersten Entgeltgruppe bereits auf 13,50 Euro pro Stunde. Also auch hier übernimmt die Zeitarbeitsbranche eine Vorreiterrolle und wird nicht vom gesetzlichen Mindestlohn eingeholt.

Also wird auch in Zukunft die Zeitarbeitsbranche deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Zudem zahlen wir in vielen Einsätzen zum tariflichen Entgelt auch noch Branchenzuschläge, wodurch sich der Stundenlohn auch schon mal auf bis 21,65 Euro im laufe des Einsatzes erhöhen kann. Natürlich sind diese Branchenzuschläge je nach gültigem Branchenzuschlagstarifvertrag im Kundenbetrieb unterschiedlich. Aber mit Fug und Recht können wir behaupten Branchenzuschläge sind die Regel und nicht die Ausnahme. Somit verdienen viele Mitarbeiter (m/w/d) bereits jetzt mehr als den Mindestlohn von 12,00 Euro.

Helfer (m/w/d)

Fachhelfer (m/w/d)

Facharbeiter (m/w/d)

Beginn 0% 13,00 € 13,20 € 15,38 €
6 Wochen 15% 14,95 € 15,18 € 17,69 €
3 Monaten 20% 15,60 € 15,84 € 18,46 €
5 Monaten 30% 16,90 € 17,16 € 19,99 €
7 Monaten 45% 18,85 € 19,14 € 22,30 €
9 Monaten 50% 19,50 € 19,80 € 23,07 €
15 Monaten 65% 21,45 € 21,78 € 25,38 €

Beispiel Branchenzuschlagstarifvertrag Metall- und Elektroindustrie. Stand 01.04.2023

Voraussetzung ist natürlich immer das der festangestellte Kollege neben Ihnen nicht weniger verdient. In diesem Fall ist dann beim Equal Pay (Gleiches Geld für gleiche Arbeit) auch der Branchenzuschlag gedeckelt.