Leiharbeit - Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)

Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn Leiharbeitnehmer, von einem Personaldienstleister, einem Kunden gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Rechte und Pflichten des Arbeitgebers liegen grundsätzlich beim Personaldienstleister. Es gibt viele Begriffe für diese Form der Arbeit zum Beispiel: Zeitarbeit, Leiharbeit, Personalleasing, Fremdarbeit…

… aber keiner passt so richtig, da wir Menschen weder verleihen noch (ver-)leasen. Daher benutzen wir die Bezeichnung Arbeitnehmerüberlassung.

 

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, AÜG) regelt die Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern durch ihren Arbeitgeber (Verleiher) zur Arbeitsleistung an Dritte (Entleiher).

 

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV)

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wird zwischen dem Kunden und dem Personaldienstleister geschlossen, während zwischen dem Zeitarbeitnehmer (Arbeitnehmer) und Personaldienstleister (Arbeitgeber) ein ganz normaler Arbeitsvertrag geschlossen wird.

Die Rahmenbedingungen für die Überlassung der Zeitarbeitnehmer an den Kunden werden zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Kunden im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geregelt.

 

Arbeitszeitkonto (AZK)

Der Begriff Arbeitszeitkonto, auch bekannt als Stundenkonto, wird hauptsächlich im Personalwesen verwendet. Dabei handelt es sich um eine Auflistung der Arbeitsstunden eines Arbeitnehmers.

Die Arbeitszeitkonten werden darüber hinaus regelmäßig genutzt, um die arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich vereinbarte Arbeitszeit mit der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit zu verrechnen und einen Zeitausgleich herbeizuführen.

 

Branchenzuschläge

Der Branchenzuschlag wird gezahlt, wenn der Leiharbeitnehmer in einem Unternehmen arbeitet, welches einer bestimmten Branche angehört.

Folgende Branchen gibt es:

  • Metall- und Elektroindustrie
  • Chemische Industrie
  • Kunststoffverarbeitende Industrie
  • Kautschukindustrie
  • Schienenverkehrsbereich
  • Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie
  • Textil- und Bekleidungsindustrie
  • Papier und Pappe verarbeitende Industrie
  • Druckindustrie
  • Kali- und Steinsalzbergbau
  • Papier erzeugenden Industrie

Branchenzuschläge werden je nach Dauer des Einsatzes prozentual auf den Stundenlohn aufgeschlagen.

 

Einsatzmitteilung

Für jeden Einsatz gibt es eine schriftliche Einsatzmitteilung (dies ist lt. AÜG Pflicht).

Dort werden die wichtigsten Daten einmal festgehalten:

  • Name und Anschrift des Mitarbeiters
  • Arbeitszeiten
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Name und Anschrift des Kunden
  • Benötigte Personalschutzausrüstung (Arbeitskleidung – wie z.B. Schutzbrille, Schweißer-Maske oder Handschuhe)

 

Equal Pay

Frei übersetzt bedeutet Equal Pay „Gleiche Bezahlung“ und ist eine gesetzliche Regelung im Rahmen des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Equal Pay richtet sich primär an Personaldienstleister und tritt dafür ein, dass Zeitarbeitnehmer nach neunmonatiger ununterbrochener Beschäftigung in der Arbeitnehmerüberlassung mindestens das gleiche Arbeitsentgelt erhalten wie Stammmitarbeiter des Kunden.

 

Equal Treatment

Damit unterscheidet sich Equal Pay von Equal Treatment. Equal Treatment bedeutet die Gleichbehandlung von Leiharbeiter und Stammmitarbeiter, z. B. bei Prämien, Urlaubsansprüchen aber auch Zugang zu Kantine und Nutzung von Einrichtungen wie Betriebskindergarten.

 

Höchstüberlassungsdauer (HÜD)

In einem Personaldienstleistungsunternehmen gibt es eine Höchstüberlassungsdauer. Die Rahmenbedingungen dafür werden vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Seit 2017 dürfen Leiharbeitnehmer demselben Kunden nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate überlassen werden.

 

Kreuzversand

Hierbei übersenden wir Ihnen eine Version des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages per E-Mail die Sie bitte ausdrucken und uns per Post zurückschicken. Wir drucken ebenfalls eine Version aus, unterschreiben diese und senden Ihnen diese ebenfalls per Post zu. Wenn dann am Folgetag bei beiden Vertragspartnern das jeweilige Originaldokument vorliegt, unterschreibt jeder seine Version und damit sind alle Fristen eingehalten und die Schriftform gemäß § 126 Abs. 1 BGB gewahrt.

 

„Master Vendor“

Der Matser Vendor (Hauptlieferant) übernimmt in dieser Funktion die gesamte Koordination und Steuerung aller Personaldienstleister (Co-Lieferanten), die ebenfalls Personal im Unternehmen einsetzen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Federführende Kundenbetreuung
  • Koordination der verschiedenen Personaldienstleister
  • Beschaffung und Vorauswahl der benötigten Zeitarbeitskräfte
  • Betreuung der eingesetzten Zeitarbeitskräfte
  • Komplette organisatorische und administrative Abwicklung (
  • Einheitliches Reporting

 

Mindestlohn

Unser tariflicher Mindestlohn liegt weit über den gesetzlichen Mindestlohn.

Eine Tarifanpassung fand zum 01.10.2022 auf 12,43 Euro in der untersten Entgeltgruppe vereinbart. Zum 1. April 2023 geht es dann weiter auf 13 Euro hoch und zum 1. Januar 2024 dann sogar auf 13,50 Euro. Also wird auch in Zukunft die Zeitarbeitsbranche deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

 

Nearsite Management

Bei dem Nearsite Management bleibt die Koordinierung in den Räumlichkeiten des Personaldienstleistungsunternehmens. Durch mehrere Standorte sind wir flächendecken in vielen Regionen aufgestellt und damit auch in der Nähe des Kunden.

 

Onsite Management

Der Onsite-Manager aus dem Personaldienstleistungsunternehmen zieht in Büro des Kunden vor Ort. Von hier aus übernimmt er die gesamte Koordination und Steuerung aller eingesetzten Zeitarbeitskräfte. Zu seinen Aufgaben gehören zum Beispiel:

  • Recruiting der benötigten Zeitarbeitskräfte
  • Betreuung der eingesetzten Zeitarbeitskräfte
  • Komplette organisatorische und administrative Abwicklung (Zutrittsberechtigungen, Einführungen, Gesundheits- und Sicherheitschecks etc.)
  • Kommunikation & Reporting in Richtung Kunde

 

Outsourcing
outside (außen) + resource (Quelle) + using (nutzen); externe Dienstleister werden beauftragt, um bestimmte Aufgaben oder Strukturen auszulagern, die eine Expertise benötigen, die intern (noch) nicht vorhanden oder zu teuer ist.

 

Personalberatung

Mit unserem „externen“ Blick auf Ihre Personalstruktur und den Anforderungen/Aufgaben, können wir Ihnen bei der zukunftsorientierten Personalentwicklung wichtige Hinweise geben.

Oft kennen wir den Arbeitsmarkt und die verfügbaren Fachkräfte wesentlich genauer, mit diesem Know-How können wir in Abstimmung mit Ihnen Vorschläge zur Anpassung Ihrer Personalstrukturen an die Marktbedingungen entwickeln.

Wir beraten sie gerne bei allen Personalfragen, damit Sie frühzeitig die richtigen Weichen stellen können.

 

Personalvermittlung (PV)

Anders als bei der Arbeitnehmerüberlassung (Überlassung auf bestimmte Zeit) wird bei der Personalvermittlung direkt zu dem Kunden vermittelt. Der Personaldienstleister ist also nur der Vermittler bei einer PV. Nach der Vermittlung ist der Arbeitnehmer normal bei dem Kunden beschäftigt und nicht über den Personaldienstleister.

 

Recruiting
Personalbeschaffung oder -gewinnung; Teilfunktion der Personalwirtschaft mit der Aufgabe, die von einem Unternehmen benötigten Arbeitskräfte in qualitativer, quantitativer, zeitlicher und räumlicher Hinsicht zu beschaffen.

 

Recruitment Process Outsourcing (RPO)

RPO bedeutet die Auslagerung der Bewerberrekrutierung an die BESSER Personal Service GmbH. Die Dienstleistungstiefe kann hierbei individuell bestimmt und verhandelt werden. Der Personaldienstleister übernimmt hierbei also Aufgaben der Personalabteilung.

 

Tarifvertrag (iGZ-DGB Tarifvertrag)

Ein Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer (m/w/d) und Arbeitgebern (m/w/d) und damit viele Fragen der Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel: Lohn und Gehalt. die Dauer der Wochenarbeitszeit. die Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit.

Folgende Themen sind im IGZ-Tarifvertrag geregelt:

  • Entgeltrahmentarifvertrag
  • Entgelttarifvertrag
  • Manteltarifvertrag
  • Verfahrensvereinbarung
  • Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung
  • iGZ-Ethik-Kodex

Hier mehr dazu: Zeitarbeit Funktionsweise (ig-zeitarbeit.de)

 

Temp to Perm

Hierbei handelt es sich über eine Mischform zwischen der klassischen Arbeitnehmerüberlassung (Temporär) und der Personalvermittlung (Permanent), sie wird oft auch als Try and Hire bezeichnet.

Das positive für den Kandidaten ist hierbei, dass er genau weiß, wann er den Arbeitgeber wechselt.

Der Kunde verteilt sein Risiko und seine Kosten, aber zeigt dem Kandidaten auch seine Entwicklungsmöglichkeiten auf.

 

Werkvertag

In einem Werkvertrag verpflichtet sich ein Unternehmer zur „Herstellung eines Werks”, während der Besteller des Werks sich zur Zahlung einer Vergütung (Werklohn) verpflichtet. Der Werkvertragsnehmer haftet für Mängel und er wird für ein vereinbartes Arbeitsergebnis bezahlt. Die Arbeitsleistung wird beim Werkvertrag also als Ganzes vergütet. Bei unserer Personaldienstleistung wird die Arbeitsleistung nach Zeit abgerechnet.

Oft wird in der Presse oder Politik Zeitarbeit mit Werkverträgen vermischt. Wir sind der festen Überzeugung das dies nichts miteinander zu tun hat und distanzieren uns daher ausdrücklich von den Werkverträgen. Wenn Sie einen Werkvertrag wollen, sind wir der falsche Geschäftspartner. Bei uns gibt es nur zu 100 % saubere Personaldienstleistung.

 

Zeitnachweise (ZN)

In einem Stundennachweis werden Arbeitsstunden, die ein Arbeitnehmer geleistet hat, systematisch erfasst. Im heutigen Sprachgebrauch wird dafür auch häufig der Begriffe Stundenzettel oder Tätigkeitsnachweis verwendet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Nachweis zu führen (z. B. Elektronisch, mit einem Chip oder Stempelkarte und schriftlich). Das Bundesarbeitsgericht entschied am 13. September 2022, die Pflicht zur umfassenden Arbeitszeiterfassung gilt bereits jetzt und für alle Unternehmen, ohne Ausnahmen.